des sogenannten Warenlagerdrittels nicht zulässig sei, könne diese vorliegend nicht gewährt werden (Einspracheentscheid). In Bezug auf die verbuchte Rückstellung auf dem Tierbestand äussert sich die Steuerkommission A. im Einspracheentscheid nicht. Hierzu findet sich in den Akten einzig die Aussage des Landwirtschaftsexperten des Kantonalen Steueramtes (LE KStA) an der Verhandlung (...): "Auf Tieren kein Warenlagerdrittel". (…) 4.2. Beim sogenannten Warenlagerdrittel (oder Warendrittel) handelt es sich um eine in der Steuerpraxis unabhängig vom Nachweis der geschäftsmässigen Begründetheit akzeptierte Wertberichtigung auf Vorräten.