4.3. Die Passive Rechnungsabgrenzung "Entschädigung Auffüllvolumen" von CHF 147'569.00 ist damit, wie in der Buchhaltung des Rekurrenten verbucht, sowohl bei der Berechnung des steuerbaren Einkommens als auch beim steuerbaren Vermögen zum Abzug zuzulassen. Auf die entsprechenden Aufrechnungen ist zu verzichten.