ermessensweise festgesetzte Gewinn aus den Fitnessstunden im Einspracheentscheid um rund CHF 100'000.00 reduziert. (…) Die Steuerkommission A hat ihr Ermessen damit nicht pflichtgemäss ausgeübt. Somit gelten vorliegend die erhöhten Anforderungen an eine Einsprache (und den Rekurs) gegen eine Ermessensveranlagung nicht. 69 Verletzung von Verfahrenspflichten; Betätigung aufrichtiger Reue (§ 235 Abs. 1 StG, Art. 48 lit. d StGB) Wird die Steuererklärung nach der Eröffnung des Strafbefehls wegen Verletzung von Verfahrenspflichten noch eingereicht, ist darin keine Betätigung aufrichtiger Reue zu sehen.