betreibt sie das Schönheitsstudio X, verkauft Y-Produkte, gibt (seit März 2011) Fitness-Stunden und veräussert Fitness-Kleidung. (…) 3. 3.1. Die Rekurrentin wurde wegen Nichteinreichens der Steuererklärung 2011 von der Steuerkommission A nach Ermessen zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 288'000.00 veranlagt. (…) 4.2. Die Erfordernisse an eine Einsprache gegen eine Ermessensveranlagung gelten gemäss § 193 Abs. 3 StG nur, wenn diese nach pflichtgemässem Ermessen erfolgt ist (Urteil des Bundesgerichts vom 17. Oktober 2011 [2C_279/2011] = StE 2012 B 93.5 Nr. 26 = StR 2012 S. 59; SGE vom 21. Februar 2013 in Sachen E. + H.B.). 4.3.