Abrechnungen über Kauf und Verkauf) ist ersichtlich, dass ab dem 21. September 2007 bis zum 14. Oktober 2013 in der Regel zwei Tiere (Zuchttiere/Mastremonten) gehalten wurden. Aufgrund des geringen Umfangs dieser Tierhaltung auf der nach dem Verkauf der wesentlichen landwirtschaftlichen Grundstücke nahezu auf die Hofparzelle mit Mehrumschwung beschränkten Fläche kann nicht mehr von einer landwirtschaftlichen Nutzung im Sinne des Steuergesetzes gesprochen werden. Es fehlt die Wesentlichkeit, was sich auch aus dem noch ausgewiesenen, geringen Einkommen aus Landwirtschaft zeigt. 5.5.