mit § 8 Abs. 4 VBG flächenabhängig definiert wird – verneint werden. 5.4. Aus den vom Rekurrenten eingereichten Unterlagen (Auszug) aus der Tierdatenbank für den Zeitraum vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2012; Abrechnungen über Kauf und Verkauf) ist ersichtlich, dass ab dem 21. September 2007 bis zum 14. Oktober 2013 in der Regel zwei Tiere (Zuchttiere/Mastremonten) gehalten wurden.