– veräusserte (…) und fortan nur noch zwei Stück Rindvieh hielt (Einspracheentscheid, S. 3). Gestützt darauf ging das KStA GS von einer Nutzungsänderung – Wechsel von einer landwirtschaftlichen zu einer nicht landwirtschaftlichen Nutzung – aus. Das noch im Eigentum des Rekurrenten stehende Grundstück Parzelle Nr. 988 (…) wurde mit Verfügung vom 10. Januar 2012 neu nach nicht landwirtschaftlichen Kriterien geschätzt. Die Schätzung der Parzelle Nr. 990 mit einer Fläche von 54 a 90 m2 (…) wurde gemäss "Mitteilung des Steuerwertes aufgrund: Änderung der admin. Grunddaten ohne Einfluss auf die Wert-Berechnung" unverändert nach landwirtschaftlichen Kriterien vorgenommen.