Der Vermögenssteuerwert ab Steuerperiode 2007 wurde auf CHF 82'900.00 reduziert, der Eigenmietwert für die Wohnliegenschaft auf der Parzelle Nr. 988 blieb mit CHF 4'246.00 unverändert. Die Grundstücke wurden dabei nach landwirtschaftlichen Kriterien geschätzt. Diese Schätzung ist unangefochten in Rechtskraft erwachsen. 2.2. Es ist unbestritten geblieben, dass der Rekurrent im Jahr 2008 das Milchkontingent – mit der Auflösung der Milchgenossenschaft T. 2014 Abteilung Steuern 385