2. 2.1. Der Rekurrent verkaufte am 20. Dezember 2007 drei landwirtschaftliche Grundstücke (…) im Halte von 4 ha 70 m2. Damit verblieben noch die Parzellen Nrn. 988 und 990 mit einer Gesamtfläche von 2 ha 78 a 50 m2 in seinem Eigentum. In der Folge nahm das Kantonale Steueramt, Sektion Grundstückschätzung (KStA GS), mit Verfügung vom 16. Februar 2010 eine Neuschätzung mit dem Schätzungsgrund "Flächenveränderung / Zu- / Abgänge (Bestandesänderung)" vor. Der Vermögenssteuerwert ab Steuerperiode 2007 wurde auf CHF 82'900.00 reduziert, der Eigenmietwert für die Wohnliegenschaft auf der Parzelle Nr. 988 blieb mit CHF 4'246.00 unverändert.