Da vorliegend sämtliche sechs neuen Parzellen im Jahr 2011 von der Parzelle Nr. X abparzelliert und die Bewilligungen des LWAG im Jahr 2011 rechtskräftig wurden, hat in diesem Jahr die Abrechnung zu erfolgen. Die Rekurrenten 384 Spezialverwaltungsgericht 2014 haben also zu Recht eine Abrechnung der Überführung im Jahr 2011 beantragt. 78 Grundstückschätzung; Definition der "landwirtschaftlichen Nutzung" eines Grundstückes (§ 51 Abs. 2 StG, § 8 VBG) Fehlt die landwirtschaftliche Nutzung bei einem Nebenerwerbsbetrieb, ist die Wohnhausparzelle zum Mittel aus Verkehrswert und Ertragswert zu schätzen.