Erst mit den Parzellierungen und den rechtskräftigen Bewilligungen durch das LWAG wurden die umgezonten Teilbereiche der Parzelle Nr. X aus dem Geltungsbereich des BGBB entlassen. Dieser Zeitpunkt (bzw. diese Zeitpunkte) sind damit für die Überführungen vom landwirtschaftlichen Geschäfts- in das Privatvermögen (und die direkt anschliessende Überführung in das übrige Geschäftsvermögen) massgebend. Da vorliegend sämtliche sechs neuen Parzellen im Jahr 2011 von der Parzelle Nr. X abparzelliert und die Bewilligungen des LWAG im Jahr 2011 rechtskräftig wurden, hat in diesem Jahr die Abrechnung zu erfolgen.