Liegenschaft GB O. Nr. X als neue Liegenschaft GB O. Nr. Y abparzelliert und für CHF 167'160.00 verkauft. Die Genehmigung der Urkunde durch den Kanton Aargau, Departement Finanzen und Ressourcen, Abteilung Landwirtschaft Aargau (LWAG), wurde ausdrücklich vorbehalten. Mit Verfügung vom 16. Juni 2011 erteilte die LWAG die Bewilligung zur Realteilung des landwirtschaftlichen Gewerbes des Rekurrenten und die Zerstückelung durch Abtrennung der neuen Parzelle Nr. Y im Halte von 5.97 Aren. Am 6. Juli 2011 wurden die Abtrennung und der Verkauf der Parzelle GB O. Nr. Y im Grundbuch eingetragen.