Damit erfolgte (unter anderem) die "Teileinzonung der Parzelle X, O-Strasse in die Wohnzone (W2)". Der Regierungsrat des Kantons Aargau genehmigte die "Gesamtrevision der Nutzungsplanung der Gemeinde O. vom 26. November 2009" an seiner Sitzung vom 29. September 2010. Am 28. Februar 2011 entschied der Gemeinderat O., "[d]ie Bauingenieurarbeiten für die Werkleitungserschliessung O-Strasse werden dem Ingenieurbüro F. AG, […] erteilt. Die Auftragserteilung erfolgt in Absprache mit [dem Rekurrenten]." 4.2. 4.2.1.