Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Formulierung "Minderwert, Beeinträchtigungen durch die Bautätigkeit, Anwaltskosten etc." ohne einen dem Verhandlungsergebnis entsprechenden rechtlichen Hintergrund erfolgte. Dafür spricht auch, dass der Rekurrent sich über die steuerliche Qualifikation der CHF 75'000.00 mit seinem Steuerberater ausgetauscht haben will und diese als "nicht unproblematisch" bezeichnete (…). Daraus ist zu schliessen, dass die Zahlung von den Rekurrenten nicht per se als insgesamt steuerfrei eingestuft wurde. 12.5.3.