Ändern Bestand, Nutzung oder Wert eines Grundstückes wesentlich, können Eigenmietwert und Vermögenssteuerwert mit einer Änderungsschätzung angepasst werden (§ 218 Abs. 2 StG). (…) 12.3.3. Der im Rekurs geltend gemachte Minderwert der Liegenschaft von CHF 75'000.00 entspricht rund 16 % des steuerlichen Verkehrswertes von CHF 457'682.00 bzw. rund 18 % des Vermögenssteuerwertes. Dennoch haben die Rekurrenten den Schätzungsgrund der wesentlichen Wertänderung, welcher zu einer Einzelschätzung berechtigen kann, bis heute nicht geltend gemacht.