Ob jedoch dieser Abstand wie vom Baudepartement vorgesehen mit einer Sonderbewilligung unterschritten werden durfte, wurde offengelassen. 12.3. 12.3.1. Vorab ist festzuhalten, dass sich entgegen der Auffassung des KStA und der Rekurrenten mit der "Mitteilung des Steuerwertes und des Eigenmietwertes" "aufgrund: Aenderung der Steuerpflicht (Eigentum/Nutzniessung/Wohnrecht)" (…) weder ein unveränderter Wert noch ein konkreter Minderwert begründen lässt. Die Mitteilung des KStA vom 10. August 2007 ist lediglich im Wechsel des Alleineigentums des Rekurrenten zum Gesamteigentum der Rekurrenten gemäss Ehevertag (…) begründet.