11.2. Gestützt auf die Aussagen der Rekurrenten und des Zeugen M. ist davon auszugehen, dass die Lärmimmissionen aus der Bautätigkeit einige Monate dauerten. Von entschädigungs-berechtigten Belastungen kann jedoch nach der genannten Rechtsprechung nicht ausgegangen werden 12. 330 Spezialverwaltungsgericht 2015