11. 11.1. Im öffentlichen Recht hat sich die Schätzungskommission nach Baugesetz (heute: Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen) mit Entscheid vom 25. April 2006 (= AGVE 2006 S. 341) mit den nachbarlichen Abwehrrechten und einem Entschädigungsbegehren wegen Immissionen durch eine Baustelle befasst. Dabei wurde unter Verweis auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung festgehalten, dass Baustellen-lärm während einer Dauer von drei bis sechs Monaten in der Regel entschädigungslos hinzunehmen ist.