Es ist unbestritten, dass den Rekurrenten im Jahr 2005 die in der Vereinbarung vom 7. Juni 2005 für den Fall der Einspracherückzüge vorgesehenen CHF 75'000.00 zugegangen sind. (…) 8. 8.1. Gemäss der Generalklausel unterliegen der Einkommenssteuer alle wiederkehrenden und einmaligen Einkünfte (§ 25 Abs. 1 StG). Nach dem solchermassen formulierten Grundsatz der Gesamtreineinkommensbesteuerung fallen alle Einkünfte, ob wiederkehrend oder einmalig, ob in der Form von Geld oder Naturalien, unter den Einkommensbegriff und unterliegen damit der Einkommenssteuer.