4. 4.1. Der Rekurrent war (und ist) Eigentümer des Grundstücks GB O. Nr. X, das zu Beginn des Jahres 2009 eine Fläche von 68.50 a hatte. Dieses Grundstück gehörte (und gehört) unbestritten zum landwirtschaftlichen Geschäftsvermögen des Rekurrenten. An der Einwohnergemeindeversammlung der Gemeinde O. vom 26. November 2009 wurde die Gesamtrevision des allgemeinen kommunalen Nutzungsplanes beschlossen. Damit erfolgte (unter anderem) die "Teileinzonung der Parzelle X, O-Strasse in die Wohnzone (W2)".