men. 10.3. Vorliegend hat unbestrittenermassen ein Zufluss von CHF 97'177.00 aus der 2. Säule stattgefunden. Gleichzeitig lastet jedoch eine Rückzahlungsverpflichtung auf den Kapitalzahlungen, da sich der Rechtsgrund "Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit" nicht verwirklicht hat. Somit fehlt ein abgeschlossener Reinvermögenszufluss, was die sofortige Besteuerung ausschliesst. Vielmehr ist die definitive Klärung des Sachverhalts in diesem Punkt zwingend. Die Steuerkommission X hat somit dem Rekurrenten die Möglichkeit zur Rückzahlung anzubieten.