wie Ertragsausfallentschädigungen sind beim vorliegenden Sachverhalt vollumfänglich dem Steuerjahr 2010 zuzurechnen. Es liegt keine Begründung vor, diese Entschädigung auf mehrere Jahre zu verteilen. Daher muss abschliessend festgestellt werden, dass ein Antrag an die zuständige Steuerkommission V. vorgesehen ist, das Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit 2010 um CHF 147'569 und CHF 15'000 (total CHF 162'659) zu erhöhen." (…) 2015 Abteilung Steuern 347