Die Rückstellung betrug damit per 31. Dezember 2010 noch CHF 147'569.45. Ebenfalls per 19. Juli 2010 buchte der Rekurrent erfolgswirksam eine "Rückstellung für Ertragsausfall 2028/2029" von CHF 15'000.00. Diese Rückstellung bestand per 31. Dezember 2010 unverändert. (…) 2.3.2. (…) Mit Schreiben vom 22. November 2013 führte der zuständige Steuerkommissär aus: "Bei der Prüfung der Angelegenheit stellte ich fest, dass die Problematik nicht darin besteht, ob Fremd- oder Eigenkapital vorliegt. Vielmehr ist festzustellen, dass eine Rückstellung oder Rücklage gar nicht begründet ist. Die Entschädigungen für das zusätzliche Auffüllvolumen der Parzelle X so-