CHF 450'000.00 zu. Zudem wurden "als Abgeltung für allfällige Ertragsausfälle nach erfolgter Rekultivierung" CHF 15'000.00 vereinbart (…). 2.2. Den Zahlungseingang der Entschädigungen verbuchte der Rekurrent per 9. Juli 2010 erfolgswirksam über das Konto "6008 Einnahmen aus Kiesabbau". Die Überweisungen der Gewinnanteile an seine Geschwister wurden ebenfalls erfasst. Mit Buchung vom 19. Juli 2010 verbuchte der Rekurrent für seinen Anteil von CHF 156'250.00 an der Entschädigung für die Überfüllung der Parzelle X eine Rückstellung.