7. Zusammenfassend sind in Gutheissung des Rekurses der Einspracheentscheid vom 18. Dezember 2012 und die Korrekturverfügungen vom 21. Juni 2012 bzw. 20. September 2012 aufzuheben. 2014 Abteilung Steuern 357 69 Mehrkosten der auswärtigen Verpflegung (§ 35 Abs. 1 lit. b StG) Das Spezialverwaltungsgericht verfolgt eine grosszügige Praxis und geht davon aus, dass eine Aufenthaltsdauer zu Hause von 42 Minuten auch dann nicht ausreichend ist, wenn das Mittagessen nicht selber zubereitet werden muss.