"5. Rektifikat Für die Vornahme eines Rektifikats bestehen keine gesetzlichen Grundlagen. Obwohl sich in der Praxis diese Möglichkeit der Verfahrenserledigung in der Regel bewährt hat, ist davon nur begrenzt und unter Einhaltung folgender Bedingungen Gebrauch zu machen:  Die steuerpflichtige Person ist (ohne Einschüchterung mit einem allfälligen Nachsteuer- und Bussenverfahren) damit einverstanden;  Es handelt sich um eine betragsmässig eher geringfügige Korrektur;  Es liegt kein oder nur ein leichtes Verschulden der steuerpflichtigen Person vor;