In der Vernehmlassung wird ergänzend ausgeführt, es sei in begründeten Einzelfällen, zur Verhinderung von mehrjährigen Verzögerungen bei Prüfungen von Unternehmen durch das Kantonale Steueramt, zulässig, Sofortveranlagungen unter Vorbehalt vorzunehmen. Dies erfolge im Interesse der steuerpflichtigen Personen und auch aufgrund der weiteren, von der Veranlagung abhängigen Beiträge wie Krankenkassenprämienverbilligung, Elternbeiträge für Musikunterricht, Schullager, Kinderkrippen, Mittagstisch oder Stipendiengesuche. 2014 Abteilung Steuern 351