Mit "Meldung über Rechnungen und Zahlungen" des KStA vom 6. Oktober 2010 (handschriftlich korrigiert auf den "9.2.2012") wurde dem Gemeindesteueramt B. eine geldwerte Leistung der S. AG an den Rekurrenten von CHF 10'583.00 mitgeteilt. Gestützt darauf eröffnete die Steuerkommission B. den Rekurrenten eine "Definitive Steuerveranlagung 2008 - Korrektur" vom 21. Juni 2012, in der die geldwerte Leistung von CHF 10'583.00 zum steuerbaren Einkommen gerechnet wurde.