Um dem entgegenzuwirken eröffnen wir Ihre Steuerveranlagung unter dem ausdrücklichen Vorbehalt einer Änderung aufgrund von Meldungen des Kantonalen Steueramtes. Sollten sich nachträglich grössere Abweichungen ergeben, nimmt die Steuerbehörde die Änderungen vor. Dies gilt für Lohnnebenleistungen und die Bewertung von Wertschriften und des Kapitalertrages. Die anderen Faktoren - sofern sie nicht davon betroffen werden - unterstehen der ordentlichen Rechtsmittelfrist. Wir gehen davon aus, dass dies ihrem Wunsch entspricht und sie dies schätzen. Andererseits [korrekt: Andernfalls] bitten wir Sie, uns dies innerhalb von 30 Tagen mitzuteilen.