Diese entsprach, abgesehen von der Berücksichtigung eines Vergütungszinses, der Selbstdeklaration. In einem "Beiblatt zur Steuerveranlagung 2008" wurde Folgendes festgehalten: "Bestimmt wundern sie sich, warum sie bis heute noch keine definitive Steuerabrechnung für das Jahr 2008 erhalten haben. Die Kantonale Steuerverwaltung Aarau [recte: Aargau] hat die Freigabe noch nicht erteilt.