wenn beide Eltern in gleichem Mass die tatsächliche Betreuung auf sich nehmen, bildet das höhere Einkommen das entscheidende Kriterium (Ziff. 7.3). Das Bundesgericht bezeichnet die Lösung der Eidgenössischen Steuerverwaltung, wonach bei alternierender Obhut zu gleichen Anteilen der Sozialabzug für Kinder und der gesetzlich daran gebundene Versicherungsabzug dem Elternteil mit dem höheren Einkommen gewährt wird und dieser, sofern er mit dem Kind im gleichen Haushalt zusammenlebt, 348 Spezialverwaltungsgericht 2014