in Anwendung des bis zum 31. Dezember 2000 geltenden Gesetzes über die Steuern auf Einkommen, Vermögen, Grundstückgewinnen, Erbschaften und Schenkungen vom 13. Dezember 1983). Zwischenzeitlich hat das Bundesgericht entschieden, dass der Tarif für Ehepaare nicht beiden Ehegatten gewährt werden darf, wenn sie getrennt oder geschieden sind (BGE 131 II 553 = Pra 95 [2006] Nr. 78 = StR 2005 S. 767 ff. = ASA 75 S. 224 ff.). Diese Beurteilung betrifft die direkte Bundessteuer, lässt sich aber ohne weiteres auf die vorliegend anwendbaren Kantons- und Gemeinde- 2014 Abteilung Steuern 347