Das Steuerrekursgericht hat in einem Fall, in welchem die Eltern nach der Scheidung in unmittelbarer Nähe voneinander je in einer eigenen Wohnung lebten und die beiden gemeinsamen Kinder sich etwa gleich viel bei ihrem Vater und ihrer Mutter aufhielten, beiden Elternteilen den Tarif B gewährt (AGVE 2000 S. 401 ff. in Anwendung des bis zum 31. Dezember 2000 geltenden Gesetzes über die Steuern auf Einkommen, Vermögen, Grundstückgewinnen, Erbschaften und Schenkungen vom 13. Dezember 1983).