2014 Abteilung Steuern 345 I. Abteilung Steuern 67 Einkommenssteuertarif B; getrennte Eltern (§ 43 Abs. 2 StG, § 29 Abs. 2 StGV) Bei getrennten Eltern, die ihre gemeinsamen Kinder je zur Hälfte betreuen und finanzieren, wird der Tarif B (nur) dem besser verdienenden Elternteil gewährt (Änderung der Rechtsprechung). Aus dem Entscheid des Spezialverwaltungsgerichts, Abteilung Steuern, vom 23. Januar 2014 in Sachen N.H.A. (3-RV.2013.187). Aus den Erwägungen