In der Folge ist entweder über die Privatentnahme abzurechnen oder nicht. 4.4. Es ist nicht die Aufgabe des Spezialverwaltungsgerichtes, diese Untersuchungen erstinstanzlich vorzunehmen. Die Angelegenheit ist daher an die Steuerkommission T. zurückzuweisen. 2013 Abteilung Steuern 437