3.2. Die Rekurrenten bestreiten im Grundsatz nicht, dass seit dem Jahr 2001 jedes Jahr ein Verlust aus dem Landwirtschaftsbetrieb resultierte, der zwischen CHF 1'222.00 und CHF 118'228.00 lag (einzig im Jahr 2007 konnte ein Gewinn von CHF 200.00 erzielt werden). Damit liegt, wie die Steuerkommission T. korrekt ausführt, ein sogenannter Dauerverlustbetrieb vor, und die Tätigkeit ist als Liebhaberei zu qualifizieren. (…)