3.4. 3.4.1. Die Rekurrenten machen zunächst geltend, sie seien nach Einspracheerhebung gegen die (solothurnische) Veranlagung im Juni 2012 von den Steuerbehörden (des Kantons Solothurn) informiert worden, dass ihre Unterlagen genau überprüft würden. Daraus hätten sie geschlossen, dass sich auch die Rechtsmittelfrist im Verfahren beim Gemeindesteueramt X. „automatisch verlängert“ (undatierte Stellungnahme der Rekurrenten im Einspracheverfahren).