Ausschüttungsbeschlüsse, die nicht durch die Generalversammlung gefasst werden (so etwa unprotokollierte "Geheimbeschlüsse") sind auch in diesen Fällen nichtig (Peter Böckli, Schweizer Aktienrecht, 3. Auflage, Zürich 2004, § 12 N 530 f.). Erfolgt eine Ausschüttung der Dividende vor der Beschlussfassung durch die Generalversammlung, 2014 Abteilung Steuern 361