Zwar äussern sich die Rekurrenten nicht zum Datum der Generalversammlung für das Geschäftsjahr 2008. Indessen führen sie aus, die Dividende sei bereits Ende 2009 an den Rekurrenten ausbezahlt worden. 4.3.6. Gemäss oben stehenden Ausführungen ist für die zeitliche Zuordnung von Dividenden der Zeitpunkt des Generalversammlungsbeschlusses massgebend. Dass die Auszahlung der Dividende 2008 Ende 2009 aufgrund eines gültigen Generalversammlungsbeschlusses im Jahr 2009 erfolgt wäre, haben die Rekurrenten zu Recht nicht behauptet.