Auch daraus ist ersichtlich, dass die Datierung dieses Protokolls nicht richtig sein kann. Diese Schlussfolgerung wurde auch im Einspracheentscheid gezogen. Die Rekurrenten haben dem jedoch nichts entgegengesetzt. Zu den widersprüchlichen Datierungen führen sie einzig aus: "Unbestritten ist, dass die Firma A. AG bei den Verrechnungssteuern […] formell etwas durcheindander gebracht hat, […]". Demnach ist davon auszugehen, dass der Dividendenbeschluss für das Jahr 2008 im Jahr 2010 erfolgte. 4.3.5. Zwar äussern sich die Rekurrenten nicht zum Datum der Generalversammlung für das Geschäftsjahr 2008.