4.2.4.2. Das Spezialverwaltungsgericht geht davon aus, dass eine Aufenthaltsdauer zu Hause von 42 Minuten auch dann nicht ausreichend ist, wenn das Mittagessen nicht selber zubereitet werden muss (...). Es kann daher offen bleiben, ob der Rekurrent für die Bereitstellung des Essens hätte besorgt sein können bzw. müssen. 4.2.4.3. Der Rekurrentin war damit im Jahr 2011 eine Heimkehr über Mittag nicht zumutbar. 70 Vermögensertrag; Dividende; Zeitpunkt der Besteuerung (§ 29 Abs. 1 lit. c StG, § 8 Abs. 2 StGV) Eine Dividende wird mit dem entsprechenden Generalversammlungsbeschluss der AG fällig und ist in diesem Zeitpunkt zu versteuern.