7. 7.1. In der zweiten hier zu beurteilenden Phase von Mai bis Ende Dezember 2008 haben die Rekurrenten eine Wohnung in O. für CHF 1'680.00 monatlich gemietet. Gemäss den nachträglich eingereichten korrigierten Lohnabrechnungen sowie der von der Vertreterin der Rekurrenten erstellten Übersicht wurde dem Rekurrenten von der X. AG im April 2008 sowie von Juni bis Dezember 2008 eine monatliche Pauschale von CHF 3'000.00 für Wohnungskosten ausgerichtet. In den Monaten März und Mai 2008 wurde dem Rekurrenten keine solche Pauschale ausbezahlt.