4.2. Neben den Wochenaufenthaltern (§ 35 Abs. 1 lit. c StG, § 14 StGV) können gemäss der Praxis des Kantonalen Steueramtes auch sogenannte "Expatriates" gestützt auf Art. 2 Abs. 2 lit. b ExpaV die angemessenen schweizerischen Wohnungskosten vom steuerbaren Einkommen abziehen (vgl. Merkblatt "Expatriates" des Kantonalen Steueramtes vom 30. Juni 2008, gültig ab 2007; Auszug aus dem Protokoll Nr. 3 der Konferenz der Sektion natürliche Personen vom 14. September 2007, wonach die ExpaV auf kantonaler Ebene analog anzuwenden ist). Art. 2 Abs. 2 lit.