Aus dem Entscheid des Steuerrekursgerichtes vom 26. April 2012 in Sachen M.S. (3-RV. 2011.185). Aus den Erwägungen 3. 3.1. Der Rekurrent beantragt, es sei für seinen in Ausbildung stehenden Sohn N.S. ein Kinderabzug (von CHF 9'500.00) zu gewähren. 3.2. 3.2.1. N.S. besuchte vom 14. August 2006 bis am 26. Juni 2009 die Fachmittelschule an der Kantonsschule in X. Am 29. Juni 2009 rückte er in die Rekrutenschule in Y./SG ein. Nach sieben Wochen