" Die Rekurrenten machen geltend, die von ihnen angeschafften Leuchten würden unter die "Beleuchtungsanlagen" fallen. Im Folgenden ist zu prüfen, wie es sich damit verhält. 3.4. Als Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien gelten unter anderem die "Kosten für den Ersatz von Beleuchtungsanlagen". Mit dem Zusatz "die im Ge- 238 Steuerrekursgericht 2012