Forderungen der verkauften Gesellschaft gegen den Rekurrenten aus dem Vergleich mit der Y. ausser Acht lässt. Darauf ist nachfolgend einzugehen. 5.3. 5.3.1. Der Rekurrent selbst hat durch seinen Rechtsanwalt den Schaden aus dem Rechtsstreit mit der Y. im Schreiben vom 23. September 2010 mit CHF 157'725.00 angegeben. Es wurde eine Schlusszahlung von CHF 142'275.00 verlangt.