2008 vereinbart bezogen. Gemäss Kaufvertrag habe ihm lediglich ein Jahressalär von CHF 200'000.00 zugestanden. Bezogen habe er im Jahr 2008 aber CHF 350'784.00 (brutto). Zuzüglich der arbeitgeberseitig bezahlten AHV-Beiträge handle es sich um CHF 158'399.00 zu viel bezogenen Lohn. 3.2.3. Gemäss der unwidersprochen gebliebenen E-Mail vom 7. Februar 2011 einigten sich die Käuferin und der Rekurrent auf eine Schlusszahlung der Käuferin von CHF 40'000.00. Der Rekurrent interpretierte diese Zahlung als Reduktion seines Einkommens um CHF 118'399.00 (= CHF 158'399.00 – CHF 40'000.00).