die Vereinbarung eines Garantierückbehaltes von CHF 300'000.00 bestritten. Vielmehr wurde behauptet, es handle sich dabei um eine Kaufpreisreduktion, wobei in diesem Betrag neben der Schadenszahlung aus der Auseinandersetzung der X. AG mit der Y. auch das vom Verkäufer zuviel bezogene Salär berücksichtigt worden sei. Die Auseinandersetzung mit der Y. habe entgegen der Auffassung des Verkäufers Kosten von CHF 177'066.00 verursacht. Überdies habe der Rekurrent im Jahr 2008 mehr Lohn als mit Kaufvertrag vom 13. Juni 2013 Abteilung Steuern 427