3.2. 3.2.1. Gemäss der Darstellung des Rekurrenten handelte es sich bei dieser Zahlungsmodalität um einen Garantierückbehalt von CHF 300'000.00, welcher ausschliesslich die noch nicht feststehenden Kosten aus der Auseinandersetzung der X. AG mit der Y. absichern sollte. Nach vergleichsweisem Abschluss der Auseinandersetzung mit der Y. zum Betrag von CHF 157'725.00 und nach Ablauf der vereinbarten Gewährleistungsfrist von 2 Jahren verlangte der Rekurrent von der Käuferin die Zahlung der Differenz zum Garantierückbehalt von CHF 300'000.00, d.h. CHF 142'275.00. 3.2.2. Demgegenüber wurde von der Käuferin der Aktien der X. AG