6. (Verzicht auf die Verzinsung der Kaufpreisrestanz) 7. (Verzinsung Kaufpreisrestanz bei Verzug)." Mit der Vertragsunterzeichnung wurden die obenstehenden Bestimmungen in Bezug auf die am 31. Dezember 2008 fällige Restzahlung handschriftlich abgeändert und anstelle eines Betrages von jeweils CHF 4.8 Mio. ein solcher von CHF 4.5 Mio. eingesetzt. Über die Gründe für die unter den Zahlungsmodalitäten vereinbarte Reduktion um CHF 300'000.00 lässt sich dem Kaufvertrag nichts entnehmen.